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   BGH, 14.05.1974 - 1 StR 153/74   

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https://dejure.org/1974,5744
BGH, 14.05.1974 - 1 StR 153/74 (https://dejure.org/1974,5744)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1974 - 1 StR 153/74 (https://dejure.org/1974,5744)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1974 - 1 StR 153/74 (https://dejure.org/1974,5744)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen eines Verbrechens der kupplerischen Zuhälterei in Tateinheit mit einem Verbrechen der ausbeuterischen Zuhälterei - Rüge der Verletzung formellen und sachlichen Rechts - Anforderungen an die Verlesung einer Zeugenaussage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.02.1974 - 1 StR 612/73

    Voraussetzungen für die Annahme von ausbeuterischer Zuhälterei, Nötigung zur

    Auszug aus BGH, 14.05.1974 - 1 StR 153/74
    Ein "Ausbeuten" im Sinne von § 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB n.F. setzt zwar neben dem planmäßigen Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle in gewinnsüchtiger Absicht auch eine für die Prostituierte spürbare Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage voraus (BGH, Urteil vom 5. Februar 1974 - 1 StR 612/73; Lackner/Maaßen, StGB 8. Aufl. § 181 a Anm. 4 a).
  • BGH, 27.04.1982 - 1 StR 62/82

    Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten auf der Grundlage

    Der Tatbestand der ausbeuterischen Zuhälterei erfordert neben den sonstigen Voraussetzungen (planmäßiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle in gewinnsüchtiger Absicht, vgl. BGH, Urteile vom 14. Mai 1974 - 1 StR 153/74 und vom 11. März 1975 - 1 StR 11/75) eine spürbare Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten auf der Grundlage eines Abhängigkeitsverhältnisses.

    Es können jedoch, wie der Senat bereits entschieden hat, beide Tatbestandsalternativen tateinheitlich verwirklicht werden (BGH, Urteil vom 14. Mai 1974 - 1 StR 153/74).

  • BGH, 28.06.1983 - 1 StR 44/83

    Strafbarkeit wegen Menschenhandels - Strafbarkeit wegen Vergewaltigung -

    Daß beide Tatbestandsalternativen der Zuhälterei rechtlich zusammentreffen können, hat der Senat bereits mehrfach ausgesprochen (vgl. BGHSt 19, 107, 109 [BGH 17.09.1963 - 1 StR 300/63] m.w.N.; Urteile vom 14. Mai 1974 - 1 StR 153/74 - und vom 27. April 1982 - 1 StR 62/82).
  • KG, 16.03.1977 - Ss 440/76

    Verurteilung wegen Förderung der Prostitution in Tateinheit mit Zuhälterei;

    Das bedeutet aber, daß hinter der "dirigierenden Zuhälterei" der Tatbestand der kupplerischen Zuhälterei des § 181 a Abs. 2 StGB zurücktritt (BGH. Urteil vom 14. Mai 1974 - 1 StR 153/74 -, erwähnt bei Dallinger MDR 1974, 722, 723; Dreher a.a.O., § 181 a Rdn. 16).
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